Die Arztpraxis gibt es - streng genommen - nicht. Zwischen der psychotherapeutisch orientierten Kleinpraxis, die mit einer Halbtagskraft auskommt, und einer Großpraxis mit mehreren Millionen Euro Jahresumsatz und komplexer apparativer Ausstattung ist zu unterscheiden. Damit ist die erste Forderungen eine elektronische Datenverarbeitung in der Arztpraxis gestellt: spezifisch für diese Struktur der Praxis sein.
Wenn daher ein Softwarehaus ohne Kenntnis der organisatorischen personellen und patientenstruktur einer Praxis dem Arzt rät, ein Mehrplatzsystem mit elektronischer Belegerfassung und - möglichst drahtlosem - Datenaustausch zwischen sämtlichen peripheren Geräten von der Bestrahlungsmikrowelle bis zum Ultraschallgerät anzuschaffen, stecken dahinter vorwiegend kommerzielle Gründe.
Zentrale Anforderung für organisatorische und für Hard- und Softwareneuerungen sind: Verbesserung der Ökonomie und der Qualität.
Untergeordnete Ziele , wie größere Datenvolumina, Schnelligkeit, Bequemlichkeit, Sicherheit, ästhetische Darbietungen und anderes, lassen sich immer diesen beiden Hauptkategorien zuordnen.
Häufig sind im ärztlichen Bereich bestimmte Qualitätsstandards vorgegeben, beispielsweise für die ärztliche Dokumentation und die Qualität der Datenaufbewahrung und -wiedergewinnung, die in der Regel zehn Jahre zu gewährleisten ist.
Mit Blick auf ökonomische Aspekte gibt es bei einer neu- oder Umorganisation der EDV nicht, nur gute Erfahrungen. Beispiele sind fehlerhafte, instabile Betriebssysteme, langsame Auswertprogramme, aufwendige Updates, in sich nicht schlüssige, aufgeblähte oder inkompatibel Hardware und Software. Für eine durchschnittliche Allgemeinpraxis lässt sich das EDV-Anforderungsprofil eingrenzen.
Wie in vielen technischen Bereichen, gilt auch hier, dass eine Erhöhung der technischen Unterstützung mit überproportional zunehmenden Kosten verbunden sein kann. Zwei Beispiele veranschaulichen dies: die elektronische Speicherung von schriftlich eingehenden Belegen und elektronische Diktiersystem. An beiden Problemkreisen wird seit mehr als zehn Jahren gearbeitet. Dennoch sind Lösungen nur in Spezialfällen einsetzbar.
Wen eine Allgemeinpraxis mittlerer Größe, die mehrere Dutzend - teilweise handgeschriene - Arztbriefe pro tag empfängt, diese nach dem heutigen Stand der Technik einscannen und manuell nacharbeiten würde, wäre der Aufwand außergewöhnlich hoch. Eine Volllzeitkraft hierfür abzustellen, wäre wahrscheinlich angemessen, jedoch unwirtschaftlich. Die Allgemeinpraxis mit einem steigenden aufkommen an zu archivierend Befunde und Arztbriefen eignet sich nach dem derzeitigen Stand der Hard- und Software unter ökonomischen und unter Qualitätsgesichtspunkten daher nicht für die komplette Belegspeicherung, auch wenn es - bei extensiver Auslgeng der Technik - Systeme gibt, die die Befunde nicht nur speichern sondern auch referenzieren, auswerten und auf Schlüssigkkeit prüfen können.
Hingegen ist die Belegverwaltung durch die Datenverarbeitungnotwendig un ökonomisch sinnvoll. Dabei wird nicht der Gesamtbeleg in die EDV aufgenommen, sondern wichtige Referenzen, wie der Patient, der Absender und gegebenenfalls Stichworte. Diese Verfahren ist unaufwendig, bringt jedoch einen beträchtlichen ökonomischen und Qualitätsgewinn t sich, denn am Bildschirm lassen sich Fremdbefund in ihrer Chronologie und medizinischen Bedeutung schnell und fehlerfrei heraussuchen.
Weitere Bereiche, in denen de EDV- Einsatz die Praxisarbeit effizienter macht, sind die vertragsärztlichen Abrechnungsysteme sowie die betriebswirtschaftlichen Bereiche. Letztere umfassen Buchhaltung, Materialbestandsführung oder Lagerverwaltung, Personalkosten, Abrechnung, Fakturieren, Mahnwesen und anderes. Für die ärztliche/vertragsärztlichen Aufgaben gibt es eine Vielzahl von Arztprogrammen, die für Dokumentation, Abrechnung, Belegerstellung und Statistik geeignet sind. Lösungen für diese Einsatzbereich benötigen hoch gerüstete Hardware, die zum Beispiel über ein DOS/Novell-System mit ein bis fünf Rechnern hinausgeht, da es sich um eine textorientierte beziehungsweise eine Datenverarbeitung mit alphanumerischen Werten handelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sollte daher die zuverlässigen und einfache DOS-Andwendung durch administrative Vorgaben nicht verbauen.
Anderes sieht das beispielsweise bei bildverarbeitenden
Anwendungen (wie Röntgenbild- und Ultraschallbildspeicherung) aus.
Dafür sind eine grafikorientierte Hard- und Software-Ausrüstung
erforderlich.
Bei Wartung und Update sind die Interessen der Verbraucher
(User) und Anbieter möglicherweise nicht kongruent. Da Software nicht
verschleißt, benötigt sich keine Wartung - vorausgesetzt, sie
ist ordentlich programmiert und ausgetestet. Updates binden qualifiziertes
Personal und sind grundsätzlich mt einer höheren Fehleranfälligkeit
behalft. als ein Routinebetrieb. Updates-Intervalle sollten daher so groß
wie möglich sein. Wichtig ist ein gut organisierte Datensicherung,
die nach zehn und mehr Jahren die Daten fehlerfrei rekonstruieren kann.
Dr. W. Escher Oldenburg
Veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt Praxis Computer 4/2002